Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleichsmassnahmen haben zum Zweck, behinderungsbedingte Erschwernisse in Ausbildungs- und Selektionsverfahren durch formale Anpassungen auszugleichen. Sie betreffen Schülerinnen und Schüler, die von einer anerkannten Behinderung oder Funktionsstörung betroffen sind, die von einer anerkannten Fachperson diagnostiziert wurde.
Anträge auf Nachteilsausgleich sind mit Hilfe des untenstehenden Formulars an die zuständige Vorsteherin/den zuständigen Vorsteher zu richten und müssen eine genaue Diagnose und Empfehlungen einer anerkannten Fachperson enthalten.